Gerichtsvollzieher
Die/der Gerichtsvollzieher(in) ist Beamte(r) und Angehörige(r) des Amtsgerichts und untersteht der Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts. Sein Büro unterhält er außerhalb des Amtsgerichts.
Die Aufgabe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher besteht insbesondere in der Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zur Zwangsvollstreckung zählen unter anderem die Pfändung von beweglichen Vermögensgegenständen (Kraftfahrzeuge, Möbel, Schmuck usw.) sowie Forderungspfändungen (z.B. Kontopfändungen, Lohnpfändungen o.ä.).
Weitere Vollstreckungsmaßnahmen können sein Zwangsräumungen, die Abnahme von Vermögensauskünften, Durchsetzung von Herausgabeansprüchen, Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen usw.
Die Gerichtsvollzieher sind zudem für Zustellungen zuständig.
Für weitere Informationen siehe Gerichtsvollzieherverordnung RLP.
- Vorlage der Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (oftmals ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid, Beschluss oder eine Urkunde)
- Vollstreckungstitel muss mit Ausnahme des Vollstreckungsbescheids mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein
- Vollstreckungstitel (und in bestimmten Fällen auch Vollstreckungsklausel) müssen dem Schuldner bereits zugestellt sein und somit muss auch ein Zustellungsnachweis anliegen bzw. beigefügt sein
Siehe hierzu auch:
Buch 8 (Zwangsvollstreckung) der Zivilprozessordnung, §§704-945 b ZPO
Die/der Gerichtsvollzieher(in) wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Auftrages tätig. Die Beauftragung einer Gerichtsvollzieherin/eines Gerichtsvollziehers kann aber auch auf elektronischem Wege erfolgen. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.
Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts gesandt werden und werden von dort aus an die/den zuständigen Gerichtsvollzieher(in) weitergeleitet.
Eine unmittelbare Beauftragung kann auch der/dem zuständigen Gerichtsvollzieher(in) übersandt werden.
- Die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung abgegebene Vermögensauskunft eines Schuldners wird in das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder eingetragen: www.vollstreckungsportal.de.
- Das zentrale Vollstreckungsgericht befindet sich in Kaiserslautern. Hier hat der Gläubiger die Möglichkeit sich frühzeitig Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners zu beschaffen, soweit dieser die Vermögensauskunft bereits abgegeben hat.
Welcher Gerichtsvollzieher für Ihren Auftrag örtlich zuständig ist, erfahren Sie bei der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle beim AG Bitburg unter der Rufnummer 06561/913-122.
Zu dem Amtsgerichtsbezirk Bitburg gehören folgende Gerichtsvollzieher:
Obergerichtsvollzieher Werner Niesen
Am Hüttenberg 10
54649 Waxweiler
Telefon : 06554 - 934134 sowie 0170 - 3378987 (Mobiltelefon)
Telefax : 06554 - 934135
Sprechstunden :
Dienstag : 15:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag : 09:00 Uhr - 10:00 Uhr
Obergerichtsvollzieher Dietmar Neises
Obergasse 8
54636 Oberweis
Telefon : 06527 - 1617 sowie 0170 - 9009146 (Mobiltelefon)
Telefax : 06527 - 933843
Sprechstunden :
Dienstag : 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag : 08:00 Uhr - 09:00 Uhr
Gerichtsvollzieherin Evelyn Häp
Neustraße 9
56729 Nachtsheim
Telefon: 0178 - 1304755
Sprechstunden:
Dienstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Amtsgericht Bitburg
oder nach Absprache.
Gerichtsvollzieherin Nicole Wölwer
Holunderweg 5
54550 Daun
Telefon: 06592 - 1748703 sowie 0175 - 6949388 (Mobiltelefon)
Telefax: 06592 - 1748978
Sprechstunden:
Montag: 09:00 Uhr - 10:00 Uhr Amtsgericht Bitburg
Mittwoch: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr (telefonisch)