3 Ls 8032 Js 35696/24 – Termin am 12.03.2025 um 13.30 Uhr – gewerbsmäßiger Bandenbetrug (sog. Schockanrufe)

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Männern im Alter von 21 und 23 Jahren vor, Teil einer Bande zu sein, die sich mithilfe sogenannter Schockanrufe eine Einnahmequelle von einiger Dauer verschaffen wollte. Am 08.11.2024 erhielt eine Zeugin aus Bitburg einen Anruf einer bisher unbekannten weiblichen Person, die sich weinend als Enkeltochter der Zeugin ausgab und mitteilte, ihre Mutter – die Tochter der Zeugin – habe einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht und befinde sich nunmehr in Untersuchungshaft. Es sei eine Kaution festgesetzt worden, die gezahlt werden müsse, damit die Tochter aus der Untersuchungshaft entlassen werden könne. Das Telefonat wurde durch einen angeblichen Staatsanwalt fortgeführt. Anschließend meldete sich auch ein angeblicher Rechtsanwalt der Tochter, der einen Boten schicken werde, um das Geld abzuholen. Gegen 16.30 Uhr erschien einer der Angeklagten als Bote und übernahm von der Zeugin eine Brotdose mit 97.000,-- Euro in bar. In unmittelbarer Nähe des Anwesens der Zeugin wurde er von dem anderen Angeklagten in einem gemieteten Fluchtfahrzeug erwartet. Die Angeklagten befinden sich seither in Untersuchungshaft.

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