FFP2-Maskenpflicht am Amtsgericht Bitburg

Im Gebäude des Amtsgerichts Bitburg gilt ab sofort – vorbehaltlich sitzungspolizeilicher Maßnahmen – die Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske der Standards FFP2 oder KN95/N95 zu tragen.
 
Das Tragen einer OP-Maske genügt nicht mehr. Bitte bringen Sie eine entsprechende Maske mit und tragen Sie diese ordnungsgemäß.

Teilen

Zurück