Zahlungsklage im Online-Verfahren
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erprobt ein Online-Verfahren für Zahlungsklagen bei Geldforderungen von bis zu 10.000Euro. Auf der Website service.justiz.de/geld-einklagen finden Sie Informationen dazu, wie Sie ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe an den teilnehmenden Amtsgerichten führen können, und haben die Möglichkeit, online eine Klage zu erstellen. Über den Dienst „Mein Justizpostfach“ können Sie die Klage beim zuständigen Amtsgericht digital einreichen. Damit eröffnen Sie das Online-Verfahren. Das Amtsgericht XY beteiligt sich am Pilotprojekt zum neuen zivilgerichtlichen Online-Verfahren.
Mein Justizpostfach
Auf der Website service.justiz.de/mein-Justizpostfach-einrichten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie außerdem eine Anleitung, wie Sie den Dienst „Mein Justizpostfach“ Schritt für Schritt einrichten können. Damit können Sie digital einen Antrag stellen, Dokumente senden oder eine Klage im Online-Verfahren beim Gericht einreichen.
Pilotprojekt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Start des Online-Verfahrens für allgemeine Zahlungsklagen und Fluggastrechte
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erprobt und entwickelt das neue zivilgerichtliche Online-Verfahren. Auf der Website service.justiz.de finden Bürgerinnen und Bürger Informationen und Onlinedienste zur Erstellung und Einreichung von allgemeinen Zahlungsklagen und Fluggastrechte-Klagen. Die mit dem Onlinedienst erstellten Klagen können über den Dienst „Mein Justizpostfach“ digital an ein teilnehmendes Amtsgericht übermittelt werden. Damit wird das Online-Verfahren eröffnet. Die Website
enthält zusätzlich Informationen dazu, wie man ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe starten kann, zu Gerichtskosten und zur Einrichtung von „Mein Justizpostfach“.